Am vergangenen Mittwoch, den 9. September fand die mit Spannung erwartete Ratssitzung statt, in der über den weiteren Weg des Heldener Dorfhaus-Projektes entschieden werden sollte. Eine Woche zuvor hatte der zuständige Fachausschuss (hier: Hauptausschuss) keine Empfehlung an den Rat aussprechen können, insbesondere da dort drei Änderungsanträge der CDU-Fraktion ins Spiel gebracht wurden.

Zwölf Vereinsmitglieder des Dorfvereins HELDEN waren am Mittwoch in der Stadthalle anwesend, als die Stadtverordnetenversammlung unter TOP 11 die Beschlussvorlage zum Heldener Dorfhaus-Projekt sowie drei Änderungsanträge verhandelte.

Im Einzelnen wurde wie folgt entschieden:

(A) Änderungsanträge: Die ursprünglich von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungsanträge wurden in einer noch für Montag, 7. September von BM Christian Pospischil einberufenen und moderierten Sitzung der Fraktionsspitzen zu einem Kompromiss ausgearbeitet, der von allen Fraktionen mitgetragen wurde. Folgende Anträge wurden daher einstimmig beschlossen:

1. Antrag: Übernahme der Miet- und Mietnebenkosten von Vereinen in städt. Immobilien; Hier: Musikvereine Dünschede, Ennest und Lichtringhausen

Der Bürgermeister wird beauftragt, die allgemeine Zuschusspraxis der Vereinsförderung der Hansestadt Attendorn aufzuarbeiten und sie in Form einer Beschlussvorlage bis zu den Haushaltsplanberatungen 2021 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

2. Antrag: Änderung der Beschlussfassung Dorfhaus-Projekt Helden

Unter der Voraussetzung einer Förderung von 209.500 € (85.000 € Eigenanteil der Stadt) im Rahmen des Förderprogramms „Dorferneuerung 2021“, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung des Projektes „Dorfhaus Helden“ unter der in den in der Vorlage dargestellten Bedingungen. Im Falle einer erheblichen Verteuerung der Baumaßnahme wird über die Finanzierung erneut in den zuständigen politischen Gremien der Hansestadt Attendorn beraten.

3. Antrag: Inkludierung des Jugendtreffs in das Dorfhaus-Projekt in Helden

Der Mietvertrag (Anmietung) des Jugendtreffs wird nicht über den 30.09.2024 hinaus verlängert. Bis Oktober 2024 soll der Dorfverein ein ergänzendes Angebot für Jugendliche schaffen. Dieses bedingt nicht die separate Bereitstellung von Räumlichkeiten ausschließlich für diesen Zweck.

 

(B) Bei der Abstimmung der eigentlichen Beschlussvorlage gab es eine Enthaltung, ansonsten ausschließlich Zustimmungen. Hier wurde auf der Grundlage des am 2. Juli 2020 gestellten Antrags des Dorfvereins wie folgt beschlossen:

  1. Unter der Voraussetzung einer Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Dorferneuerung 2021“, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung des Projektes „Dorfhaus Helden“ unter den in der Vorlage dargestellten Bedingungen. [DIESER PUNKT WURDE DURCH DEN O.G. 2. ÄNDERUNGSANTRAG MODIFIZIERT!]
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, als Projektträger den entsprechenden Förderantrag bis zum 30. September 2020 bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.
  3. Die Investitionskosten in Höhe von insgesamt 295.000,00 € sind im Haushalt für das Jahr 2021 vorzusehen. Die zu erwartenden Fördermittel in Höhe von 209.500,00 € werden im Haushalt 2021 als Einzahlung eingeplant.
  4. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wird eine Vereinbarung zur Überlassung des „Heldener Dorfhauses“ zwischen der Hansestadt Attendorn und dem Dorfverein Helden e.V. für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist zu den in der Vorlage genannten Bedingungen geschlossen.

Insbesondere die jetzt beschlossene und im Oktober 2024 zu vollziehende Schließung des Heldener Jugendtreffs in der ehemaligen Gaststätte am Notburgaplatz (s.o. 3. Änderungsantrag) hat uns schwer getroffen. Sich auf diese Bedingung einzulassen, war und  ist für uns grenzwertig, da wir es u.a. für problematisch halten, eine solche weitreichende Entscheidung über die Köpfe des Jugendzentrums (JUZ) und der Jugendlichen hinweg zu treffen, zumal der damalige Arbeitskreis „Unser Dorf“ viel Engagement sowie Zeit und Geld in die Eröffnung des Jugendtreffs 2014 gesteckt hat.

Es war uns daher ein sehr wichtiges Anliegen, vor der Ratssitzung mit den Verantwortlichen des JUZ zu sprechen und unser Dilemma zu erläutern. Dankenswerter Weise sind wir dabei auf Verständnis seitens des JUZ getroffen. Die Leitung des JUZ und der Vorstand des Dorfvereins sind sich einig, gemeinsam alles dafür zu tun, dass die für Oktober 2024 beschlossene Schließung des Heldener Jugendtreffs nicht zu Lasten der Jugendlichen vollzogen werden darf. Gemeinsam wird man zu gegebener Zeit an Lösungen arbeiten. Dabei wird der Dorfverein – wie in der Vereinssatzung und dem Nutzungskonzept des Dorfhauses verankert – seinen Beitrag zu generationenübergreifenden Vereinsaktivitäten leisten, die selbstverständlich die Jugendlichen in besonderem Maße mit einbeziehen werden.

Der Ratsbeschluss macht nun den Weg frei für eine Förderantragstellung bei dem Programm „Dorfentwicklung 2021“. Eine Förderung durch das Programm ist die Bedingung dafür, dass das Projekt umgesetzt wird (s.o. Beschluss Nr. 1). Da es mit dem Dorfplatz in Biekhofen ein weiteres städtisches Projekt gibt, das aus dem gleichen Fördertopf mitfinanziert werden soll, musste sich der Rat auf eine Priorisierung verständigen. Diese sieht nun unser Dorfhaus-Projekt auf Rang 1 und das Biekhofener Dorfplatz-Projekt auf Rang 2 vor. Mit einem Förderbescheid ist vermutlich im Frühjahr 2021 zu rechnen.

Bis dahin werden wir weiter die„Alte Feuerwehr“ als provisorisches Dorfhaus nutzen. Der Gesamtvorstand wird in Kürze besprechen, wie wir dort unter Beachtung der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW unsere Vereinsaktivitäten weiterführen können.

Wir sind erleichtert, trotz zwischenzeitlicher herber Rückschläge, nun diese politische Hürde gemeistert zu haben. Wir freuen uns auf Eure Mithilfe und/oder Teilnahme bei unseren weiteren Aktivitäten und danken allen sehr herzlich für die bisherige, vielfältige Unterstützung!

Der geschäftsführende Vorstand des Dorfvereins HELDEN e.V.

Rüdiger Doblun – Andreas Fichna – Klaus Gabriel – Günter Schulte